Informationen zur TierschHuV

6. Oktober 2023 Aus Von carmenschmid

Dr. Bach, der zuständige Veterinär informiert Aussteller und Hundesportler.

„Sehr geehrte Teilnehmer an den Hundesportwettbewerben,

mit dieser Mail möchten wir Sie auf den § 10 Tierschutz-Hundeverordnung hinweisen, der ein Ausstellungsverbot für Hunde mit erblich bedingten Krankheitsmerkmalen vorsieht. Diese Vorschrift betrifft neben Ausstellungen im engeren Sinne auch Hundesportwettbewerbe. Nähere Informationen zu der Vorschrift finden Sie auf der Veranstaltungshomepage unter Tierschutzhundeverordnung – Messe Hund und Pferd (hund-und-pferd.de). Tiere mit den dort genannten Merkmalen dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Nach Vorgaben des Veterinäramts der Stadt Dortmund müssen Hunde der auf der Homepage genannten Rassen im Vorfeld der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen. Falls Sie mit einem Hund einer dieser Rassen teilnehmen, schicken Sie bitte einen Scan der Bescheinigung bis zum 18.10.2023 an kruppe@vdh.de.

Wir weisen darauf hin, dass Tiere mit relevanten Krankheitsmerkmalen unabhängig vom Vorliegen einer Bescheinigung durch Tierärzte des Veterinäramts oder des Veranstalters ausgeschlossen werden können.

Wir bedanken uns für die Beachtung der Hinweise zur Tierschutz-Hundeverordnung und freuen uns auf eine schöne Veranstaltung!“

Unter https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung
findet ihr weitere Inos, Rassen Listen und Krankheitsmerkmale.

Bei Fragen meldet Euch gerne per email: dogdance@online.de